Stimmt Deine Hygiene?

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Individuelle Beratung und fachliche Unterstützung durch eine externe Hygienefachkraft – Kompetenz zu überschau- und kalkulierbaren Kosten

Die seit März 2020 unseren Alltag maßgeblich bestimmende Corona-Pandemie hat den Stellenwert hygienischer Maßnahmen sehr deutlich gemacht. Das Desinfizieren der Hände, das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske, Abstandsregelungen, ja selbst ein Antigentest kleiner Kinder in den Kitas ist zur Selbstverständlichkeit geworden. Darüber hinaus darf die Problematik der Multiresistenten Erreger (MRSA, MRGN, VRE) und die saisonal auftretenden Infektionskrankheiten (Influenza, Noro-Virus) in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens nicht vergessen werden. Der kontinuierliche Einsatz hochqualifizierter und erfahrener Hygieneexperten vor Ort trägt dazu bei, dass die praktische Umsetzung einer erfolgreichen Infektionsprävention in diesen Einrichtungen gelingt.

Inhaltsverzeichnis

1 Anforderungen und Aufgaben für Hygienefachpersonal in Pflegeeinrichtungen

2 Aufgaben der Hygienefachkräfte

3 Fragebogen an Altenpflegeeinrichtungen

4 Ergebnisse des Fragebogens

5 Die Interpretation der Ergebnisse der Erhebung

6 Welchen Benefit haben Altenpflegeeinrichtungen durch Hinzuziehung von Hygienefachkräften?

Um die Unterschiede der Bezeichnung Hygienefachpersonal zu verdeutlichen, möchte ich dir einen Auszug aus meiner Facharbeit (Abgabe November 2019) im Rahmen der Weiterbildung zur HFK wiedergeben:

Anforderungen und Aufgaben für Hygienefachpersonal in Pflegeeinrichtungen

Zunächst gilt es, das Hygienefachpersonal genauer zu beschreiben und den aktuellen Stand bzgl. der Anforderungen und Aufgaben zu erheben. Der Begriff Hygienefachpersonal bleibt in diesem Zusammenhang auf die Bezeichnungen Hygienebeauftragte und Hygienefachkraft beschränkt. Hierzu sind zwei Publikationen relevant: die Leitlinie Hygienebeauftragte(r) in Pflegeeinrichtungen und anderen betreuten und gemeinschaftlichen Wohnformen – Anforderungen und Aufgaben (Stand 2012) der DGKH sowie die Empfehlung Personelle und organisatorische Voraussetzung zur Prävention nosokomialer Infektionen (2009) der KRINKO. Bei der detaillierten Aufgabenbeschreibung der Hygienebeauftragten wird in der DGKH-Leitlinie bei der Erstellung und Auswertung von Infektionsstatistiken explizit auf die Zusammenarbeit mit einer Hygienefachkraft hingewiesen.
[…]
Die KRINKO-Empfehlung fordert für die Weiterbildung zur HFK „eine staatliche Anerkennung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung, vorzugsweise in der Intensivmedizin, Chirurgie, Onkologie oder ähnlichen Risikobereichen“. Examinierte Altenpflegekräfte mit entsprechender Berufspraxis sind also ausgeschlossen! *

Bei der Weiterbildung zur HFK sind derzeit 720 Stunden Theorie (entspricht 18 Wochen) und 30 Wochen Praktikum gefordert (KRINKO). Diese Weiterbildung kann in einem oder in zwei Jahren absolviert werden [7].
[…]
*Durch die Novellierung der Pflegeausbildung zum 1. Januar 2020 (Generalisierung der Pflegeberufe), ist frühestens ab 2026 mit dem Abschluss „Pflegefachfrau und Pflegefachmann“, in dem Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zusammengefasst sind, auch die Weiterbildung zur HFK (Ausbildung plus dreijährige Berufspraxis) möglich.

 

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Aufgaben der Hygienefachkräfte

Auf Landesebene sind Regelungen für Krankenhäuser und weitere medizinische Einrichtungen in der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) festgelegt. Mit dieser MedHygVO wird die Rolle der Hygiene und Infektionsprävention sowie die Zusammenarbeit der verschiedenen medizinischen Einrichtungen gefördert. In der Hygieneverordnung werden Maßnahmen zur Verhütung von Infektionskrankheiten bei beruflichen Tätigkeiten außerhalb des medizinischen Bereichs geregelt, bei denen Krankheitserreger durch Blut und andere Körperflüssigkeiten übertragen werden können. Insbesondere davon betroffen sind die Akupunktur, das Friseurhandwerk, die Podologie, die Fußpflege, die Kosmetik, Ohrlochstechen, Piercing und Tätowieren, aber auch Tätigkeiten im Rahmen der ambulanten und stationären Pflege sind explizit erwähnt [13].

Zu den Aufgaben präzisiert MedHygVO § 6, Abs. 1: „Hygienefachkräfte sind im klinischen Alltag zentrale Ansprechpartner für alle Berufsgruppen und tragen damit vorwiegend im pflegerischen Bereich zur Umsetzung infektionspräventiver Maßnahmen bei. Sie vermitteln insbesondere die Maßnahmen und Inhalte von Hygieneplänen, wirken bei deren Erstellung mit, kontrollieren die Umsetzung empfohlener Hygienemaßnahmen, führen hygienisch-mikrobiologische Umgebungsuntersuchungen durch, wirken bei der Erfassung und Bewertung nosokomialer Infektionen und von Erregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen mit und helfen bei der Aufklärung und dem Management von Ausbrüchen mit“.

[…] In der stationären Pflege liegt die Verantwortlichkeit der Infektionsprävention bei dem Betreiber der Einrichtung. Folglich ist er dem Hygienefachpersonal übergeordnet. Dies bedingt eine gute Zusammenarbeit, die mit Hilfe einer entsprechenden Kommunikations- und Informationskultur auch gelingen wird. Absprachen sind auch mit den Medizinern, die in die Behandlung infektiöser Bewohner einbezogen sind, zeitnah und zielführend zu treffen.

Als Hygienefachkraft, die in Teilzeit im Hygienemanagement einer großen Klinik arbeitet und dadurch eine aktuelle Fachkompetenz und Sicherheit erhält, kann ich bei hoher Flexibilität und auch sehr kurzfristig die Potenziale einer effektiven Infektionsprophylaxe bei hygienisch bedingten Notlagen oder bei dem Ziel einer Steigerung der Versorgungsqualität bedarfsangepasst und wirtschaftlich erbringen. Die benötigte Lösung biete ich sowohl als dauerhafte als auch für eine schnelle, zeitlich befristete Betreuung bei akuten Ereignissen und Problemen an.

Zudem sind im Rahmen des QM die Ansprüche an Fortbildungen und deren Nachweis bzgl. hygienerelevanter Themen (z. B. allgemeine Hygiene, Personalhygiene, Belehrung §§ 42/43 IfSG alle 2 Jahre) gestiegen. Da Präsenzveranstaltungen nicht immer durchführbar sind (Einschränkungen durch das Pandemiegeschehen oder keine Möglichkeit der Zusammenführung mit dem Dienstplan) bietet 2zet auch individuelle Fortbildungslösungen online als E-Learning an, um so die Weiterbildungsmöglichkeiten für dein Personal sicherzustellen.

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